Fundraising-Schatztruhe
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| Bundesfinazhof-Urteil zur Besteuerung beim Sponsoring |
| Das
Anzeigengeschäft als Teil einer Vereinszeitung ist grundsätzlich ein
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Dies gilt auch dann, wenn kein Einfluss auf
Inhalt und Gestaltung der Anzeigen genommen wird. Nur wenn das Anzeigengeschäft
oder sonstige Werberechte im Ganzen oder in abgrenzbaren Teilen an
Werbeagenturen verpachtet werden, zählen die Einnahmen daraus zur (steuerfreien)
Vermögensverwaltung. Das Dulden von Werbung auf Sportveranstaltungen ist keine
vermögensverwaltende (steuerfreie) Betätigung, wenn die Zahlung nicht dafür
erfolgt, dass der Werbetreibende eine bestimmte abgegrenzte Raumfläche nutzt,
sondern dafür, dass er auf den Sportveranstaltungen für sich wirbt. Ohne die
Sportveranstaltungen ist der Werbestand nämlich nutzlos. Soweit der Verein dem
Unternehmen erlaubt, mit seinem Namen zu werben, liegt zwar nach Auffassung der
Finanzverwaltung kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Diese Leistung muss
sich aber klar von den anderen Werbeleistungen (die nicht zur
Vermögensverwaltung gehören) abgrenzen lassen. Dazu muss ein geeigneter
Aufteilungsmaßstab (z. B. vertragliche Regelung) vorliegen. Die Einnahmen können
auch nicht dem Zweckbetrieb "Sportveranstaltung" zugeordnet werden. Die
Sportveranstaltungen können nämlich auch ohne Werbung durchgeführt werden - es
fehlt also an der Zwecknotwendig (§ 65 AO). Selbst wenn nach waffenrechtlichen
Regelungen der Schützensport nur ausgeübt werden darf, wenn der Schütze
haftpflichtversichert ist, erfordert dies keine Anwesenheit der Versicherung bei
Vereinsveranstaltungen (BHF, 7.11.2007, I R 42/06). |
| Förderung: Starthilfezuschüsse von der Stiftung Mitarbeit |
Die Stiftung MITARBEIT vergibt im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten Starthilfezuschüsse an neue Initiativen,
Projekte und Gruppen, die im sozialen, pädagogischen, kulturellen
oder politischen Bereich innovativ tätig sind und beispielhaft
aufzeigen, wie Einzelne das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen
und mitgestalten können. Sie will auf diese Weise Bürgerinnen
und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu
beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.
Gefördert werden können Aktivitäten, die auf
freiwilligem und ideellem Engagement beruhen und dazu beitragen, z. B.
einen konkreten Mangel oder Missstand zu beheben, gesellschaftliche
Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen oder die Zusammenarbeit
und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen
Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Die
Starthilfeförderung der Stiftung MITARBEIT richtet sich an solche
Gruppen und Initiativen, denen sonst keine oder nur unzureichende
Fördermöglichkeiten offen stehen und die keinem finanzstarken
Dachverband angeschlossen sind. Förderanträge sollen eine
kurze Darstellung der Gruppe/Initiative und des Projektes, für das
die Förderung beantragt wird, sowie Angaben zur Finanzierung
(einen Kostenplan) enthalten. Über die Bewilligung entscheidet ein
vom Vorstand berufener Beirat der Stiftung MITARBEIT im Einzelfall.
Anträge können formlos an die Stiftung MITARBEIT, Bornheimer
Straße 37, D-53111 Bonn gestellt werden. In diesem Jahr liegt der
Schwerpunkt der Förderung wiederholt auf Initiativgruppen in den
neuen
Bundesländern. Mehr zu den Fördergrundsätzen der
Stiftung gibt es unter www.mitarbeit.de/foerderung.html
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| Wettbewerb Jugend hilft! der Kinderhilfsorganisation "Children for a better World" |
Ausgezeichnet werden die zehn besten sozialen Projekte von
Kindern und Jugendlichen aus. Die Gewinne bestehen in der Teilnahme an einem
mehrtägigen Camp in Berlin mit einem individuellen Workshopprogramm und
Freizeitaktivitäten. Außerdem hat „Children for a better World“ einen Jugend
hilft!-Fonds aufgelegt: Kinder und junge Menschen von 6 bis 21 Jahren können
einen Förderantrag bis zu 2.500 € für ihre sozialen Projekte im In- und Ausland
stellen. Über die Anträge wird viermal im Jahr entschieden. Bewerbungsschluss:
28.02.2008 (www.jugendhilft.de).
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