Fundraising-Schatztruhe

Bundesfinazhof-Urteil zur Besteuerung beim Sponsoring
Das Anzeigengeschäft als Teil einer Vereinszeitung ist grundsätzlich ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Dies gilt auch dann, wenn kein Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der Anzeigen genommen wird. Nur wenn das Anzeigengeschäft oder sonstige Werberechte im Ganzen oder in abgrenzbaren Teilen an Werbeagenturen verpachtet werden, zählen die Einnahmen daraus zur (steuerfreien) Vermögensverwaltung. Das Dulden von Werbung auf Sportveranstaltungen ist keine vermögensverwaltende (steuerfreie) Betätigung, wenn die Zahlung nicht dafür erfolgt, dass der Werbetreibende eine bestimmte abgegrenzte Raumfläche nutzt, sondern dafür, dass er auf den Sportveranstaltungen für sich wirbt. Ohne die Sportveranstaltungen ist der Werbestand nämlich nutzlos. Soweit der Verein dem Unternehmen erlaubt, mit seinem Namen zu werben, liegt zwar nach Auffassung der Finanzverwaltung kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Diese Leistung muss sich aber klar von den anderen Werbeleistungen (die nicht zur Vermögensverwaltung gehören) abgrenzen lassen. Dazu muss ein geeigneter Aufteilungsmaßstab (z. B. vertragliche Regelung) vorliegen. Die Einnahmen können auch nicht dem Zweckbetrieb "Sportveranstaltung" zugeordnet werden. Die Sportveranstaltungen können nämlich auch ohne Werbung durchgeführt werden - es fehlt also an der Zwecknotwendig (§ 65 AO). Selbst wenn nach waffenrechtlichen Regelungen der Schützensport nur ausgeübt werden darf, wenn der Schütze haftpflichtversichert ist, erfordert dies keine Anwesenheit der Versicherung bei Vereinsveranstaltungen (BHF, 7.11.2007, I R 42/06).
Förderung: Starthilfezuschüsse von der Stiftung Mitarbeit
Die Stiftung MITARBEIT vergibt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Starthilfezuschüsse an neue Initiativen, Projekte und Gruppen, die im sozialen, pädagogischen, kulturellen oder politischen Bereich innovativ tätig sind und beispielhaft aufzeigen, wie Einzelne das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten können. Sie will auf diese Weise Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen. Gefördert werden können Aktivitäten, die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen und dazu beitragen, z. B. einen konkreten Mangel oder Missstand zu beheben, gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen oder die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Die Starthilfeförderung der Stiftung MITARBEIT richtet sich an solche Gruppen und Initiativen, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offen stehen und die keinem finanzstarken Dachverband angeschlossen sind. Förderanträge sollen eine kurze Darstellung der Gruppe/Initiative und des Projektes, für das die Förderung beantragt wird, sowie Angaben zur Finanzierung (einen Kostenplan) enthalten. Über die Bewilligung entscheidet ein vom Vorstand berufener Beirat der Stiftung MITARBEIT im Einzelfall. Anträge können formlos an die Stiftung MITARBEIT, Bornheimer Straße 37, D-53111 Bonn gestellt werden. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Förderung wiederholt auf Initiativgruppen in den neuen Bundesländern. Mehr zu den Fördergrundsätzen der Stiftung gibt es unter www.mitarbeit.de/foerderung.html

Wettbewerb Jugend hilft! der Kinderhilfsorganisation "Children for a better World"
Ausgezeichnet werden die zehn besten sozialen Projekte von Kindern und Jugendlichen aus. Die Gewinne bestehen in der Teilnahme an einem mehrtägigen Camp in Berlin mit einem individuellen Workshopprogramm und Freizeitaktivitäten. Außerdem hat „Children for a better World“ einen Jugend hilft!-Fonds aufgelegt: Kinder und junge Menschen von 6 bis 21 Jahren können einen Förderantrag bis zu 2.500 € für ihre sozialen Projekte im In- und Ausland stellen. Über die Anträge wird viermal im Jahr entschieden. Bewerbungsschluss: 28.02.2008 (www.jugendhilft.de).

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