Vorwort | |
| Alexander Gregory / Peter Lindlacher | |
| Überblick | |
| Dieser Ratgeber befasst sich mit dem Alltag der 10.000 bis 20.000 rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen deutschen Stiftungen. Er bietet - Wissenswertes für Menschen und Organisationen, die Stiftungen gründen oder sich an Stiftungen beteiligen wollen, bzw. Stiftungen verwalten - und er gibt denen, die sich für ihre gemeinwohlorientierte Arbeit Förderung durch Stiftungen wünschen jede Menge Tipps, wie sie solche Stiftungen finden und erfolgreiche Anträge stellen. | |
| Reform des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts | |
| Zu den Arbeiten am Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht kommen in diesem Band zwei wichtige Exponenten der Reformdiskussion zu Wort. Rupert Graf Strachwitz verweist auf die steigende Bedeutung des Dritten Sektors in Zeiten, in denen der Staat sich aus finanziellen Gründen aus vielen Bereichen als Förderer und Gestalter zurückzieht. Strachwitz fordert für die eine Million Vereine, Stiftungen und gemeinnützigen Kapitalgesellschaften, ohne die vieles in der Gesellschaft nicht mehr liefe, mehr Freiraum. Das für diese Akteure immer noch gültige Recht stammt aus dem 19. Jahrhundert und zielt zu sehr auf Kontrolle und Eingrenzung. Ein neues Recht in Bund und Ländern soll stattdessen Transparenz, Autonomie, Netzwerkbildung und Reformorientierung im Dritten Sektor ermöglichen. Strachwitz prophezeit, dass es zu einem Wettbewerb der Länder um Stiftungserrichtungen kommen wird. Den werden diejenigen Länder für sich entscheiden, die Regelungen, Aufsicht und Eingriffsrechte auf ein vernünftiges Minimum begrenzen. Christoph Mecking zeigt die zahlenmäßige Entwicklung bei neuerrichteten Stiftungen auf. Auch er wünscht sich mehr Anreize und Freiräume zum Stiften. | |
| Schritte zur Gründung und Erlangung von Gemeinnützigkeit und Steuervorteilen | |
| Im folgenden Abschnitt geht es zunächst um praktische Fragen der Stiftungsgründung. Ullrich Schmetz stellt alle Schritte der Errichtung und Verwaltung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts dar. Dieter Harant erläutert, wie die Gemeinnützigkeit der Stiftung erlangt werden kann. Heino Burger listet die Steuervorteile auf, die sich bei Zuwendungen an Stiftungen ergeben. Verblüffend ist das von ihm vorgestellte Vorsorgemodell per Stiftung: Da ein Drittel der Stiftungserträge an den Stifter oder seine Angehörigen gehen dürfen, sind (mitsamt den erhöhten Steuervorteilen beim Stiften) nach 12 Jahren sämtliche Aufwendungen an den Stifter oder seine Nachkommen zurückgeflossen. Der Stifter kann durch eine Stiftung also langfristig das Gemeinwohl fördern und damit gleichzeitig Vorsorge für sich und die Seinen betreiben. | |
| Gemeinschafts- Kampagnen- und Bürgerstiftungen | |
| In den folgenden Kapiteln werden die unterschiedlichen Formen der Stiftungen und ihre Konsequenzen einzeln vorgestellt, damit Stiftungswillige ihre Wahl treffen können. Immer mehr neugegründete Stiftungen haben mehrere Stifter, sind also Gemeinschaftsstiftungen. Und auch viele der zunächst von einem Einzelstifter gegründeten Stiftungen öffnen sich für weitere Zu-Stiftungen. Noch weiter gingen vier soziale Vereine, die im interkulturellen Bereich wirken und deren Mittel für ihre Aufgaben nicht ausreichen. Sie wünschten sich eine Stiftung, die ihre Projekte fördert. Also begannen sie mit der Kampagne für die interkulturelle Stiftung Kolibri. An deren Anfang stand also keine Kapitalzuwendung, sondern nur die Idee und das freiwillige Engagement einer Gruppe Aktiver, die so lange trommelten, bis die ersten Zu-Stiftungen eintrafen. Doch sind bis zum selbst gesteckten Ziel noch viele weitere Zu-Stiftungen erforderlich. Nikolaus Turner initiierte in Fürstenfeldbruck mit anderen eine der ersten Bürgerstiftungen in Deutschland. Er beschreibt diese Stiftungsform, die wie keine andere boomt. Bürgerstiftungen haben ebenfalls viele Stifter, die sich mit Ideen, freiwilligem Engagement und Geld daran beteiligen, in ihrer Region kulturelle, soziale, Umweltschutz- und andere Probleme zu lösen. | |
| Treuhandstiftungen, Dachstiftungen, virtuelle Stiftungen | |
| Oliver Paxmann und Philipp Hof erläutern grundsätzlich und am Beispiel des Kinderfonds Stiftungszentrums, wie einfach und unbürokratisch eine nicht-rechtsfähige Stiftung gegründet werden kann. Ihre typische Form ist die Treuhandstiftung. Sie kann vom Finanzamt die Freistellung wegen mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke erreichen. Daher können die Stifter die entsprechenden Steuervorteile beanspruchen. Ein besonderer Vorteil ist, dass je nach Treuhänder das erforderliche Mindestkapital sehr gering ist. So erwartet das Kinderfonds Stiftungszentrum, für die Errichtung einer nichtrechtsfähigen Kinderstiftung unter seinem Dach nur einen Grundstock von 5.000 Euro. Als virtuelle Stiftung bezeichnet Volker Then verschiedene neue Stiftungsinstrumente wie Charitable Gift Fund, E-Philanthropy und Venture Philanthropy-Organisationen, die relativ unkonventionell und unbürokratisch Dienstleistungen anbieten, die unter Einsatz des Internets ein steuerwirksames Stiften ohne eigene Organisation ermöglichen. Sie sind auf eine neue Generation von Stiftern zugeschnitten und bieten ihnen einen projektorientierten und unternehmerischen Ansatz in ihrem gemeinnützigen Engagement. | |
| Kommunen und Kirchen als Partner | |
| Fast alle Kommunen in Deutschland verwalten Stiftungen, die ihnen von Bürgerinnen und Bürgern anvertraut wurden. Wer stiften will oder sich bzw. sein Projekt von Stiftungen fördern lassen will, für den ist es immer lohnend, sich an die eigene Kommune zu wenden. Sie hilft bei der Stiftungsgründung, übernimmt Verwaltungsaufgaben und vermittelt Förderung an Bedürftige aus den von ihr verwalteten Stiftungen. Der Beitrag von Katharina Knäusl und Karolin Breitsameter schildert die Arbeit der Münchner Stiftungsverwaltung. Cornelia Kammerbauer beschreibt, wie aktuell Stiftungen im kirchlichen Raum wieder sind. So wie kirchliche und soziale Zwecke am Beginn des Stiftungswesens auf deutschem Boden stehen, errichten auch jetzt wieder Menschen kirchliche Stiftungen oder begünstigen kirchliche Stiftungen im Wege einer Zu-Stiftung. Die zuständigen Stellen in den evangelischen Landeskirchen und in den katholischen (Erz-)Diözesen stehen Stiftungswilligen mit Rat und Tat zur Seite. | |
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